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Können die Kosten der Mayr-Kur von der Krankenkasse erstattet werden?

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Wer sich dazu entschließt, eine Mayr-Kur zu absolvieren und seinem Leben ein Mehr an Vitalität, Gesundheit und Wohlbefinden zu geben, der sollte neben der nötigen Motivation und Willensstärke auch das nötige Kleingeld mitbringen: Je nach Kurdauer und Kurform kommt doch einiges an Kosten zusammen – allerdings handelt es sich dabei um eine Investition, die sich auf alle Fälle rentiert. In manchen Fällen können außerdem die Kosten von der Krankenkasse (teilweise) erstattet werden.

Erstattung der Mayr-Kur

Generell hat man als Versicherter einen Anspruch auf eine Kur in einem zeitlichen Abstand von drei Jahren. Leider zahlen die gesetzlichen Krankenkassen die Mayr-Kur nicht so ohne Weiteres – und das trotz der nachgewiesenen Erfolge seit ca. 100 Jahren. Im Übrigen können viele Kassen mit dem Begriff bzw. dem Zweck der Kur nichts anfangen.

Ebenso erstatten die privaten Krankenkassen sowie die Beihilfe nicht immer für eine F.X. Mayr-Kur – der Grund dafür: Viele Beihilfe- oder Privatpatienten verfügen über einen sogenannten Kurpassus in ihrem Krankenhausvertrag. Enthält die Arztrechnung den Ausdruck „Kur” bzw. „Mayr-Kur” oder „F.X. Mayr-Kur” nicht, sondern werden nur die ärztlichen Leistungen korrekt angeführt, kommt es meistens zu einer Kostenübernahme – daher ist es ratsam, nicht vorher explizit zu fragen, ob eine Mayr-Kur erstattet wird. In der Regel hilft hier auch die jeweilige Kuranstalt weiter und berät beim individuellen Vorgehen zur Kostenerstattung.

Relativ problemlos geht eine Kostenübernahme vonstatten, wenn es sich um Häuser bzw. Kureinrichtungen handelt, die für eine Beihilfe nach § 30 GewO (Gewerbeordnung) staatlich anerkannt sind sowie mit allen gesetzlichen Krankenkassen einen Versorgungs- und Vergütungsvertrag nach 111 SGB V (Sozialgesetzbuch) abgeschlossen haben, bei denen die versicherungseigenen Einrichtungen nicht speziell die Entgiftungs- und Entschlackungskur zur Regeneration/Wiederherstellung nach Dr. F.X. Mayr vornehmen.

Vorgehen bei Kostenerstattung für die F.X. Mayr-Kur

  1. Besuch beim Hausarzt: Dieser muss Ihnen sowohl die Kurbedürftigkeit als auch die -fähigkeit attestieren sowie die Gründe auf einem Attest entsprechen belegen.
    • Sind Sie erwerbstätig und somit sozialversicherungspflichtig?Im nächsten Schritt erfolgt die Prüfung, wer nun der Ansprechpartner für eine Genehmigung der Kur sowie für die Kostenübernahme/-erstattung ist: Ihren Sozialversicherungsträger sollten Sie kontaktieren – wenn es sich um die Wiederherstellung der Arbeitskraft handelt. An die Krankenkasse kann man sich wenden, sofern es um die Wiederherstellung der Gesundheit geht.
    • Beamte müssen sich an die Beihilfestelle wenden.
    • Für Rentner handelt es sich bei der Krankenkrasse um den zuständigen Ansprechpartner.
  2. Jetzt können Sie den Antrag auf Bewilligung und Kostenübernahme der Kur beim infrage kommenden Versicherungsträger stellen: Dazu wird dieser – gemeinsam mit dem Attest – dort vorgelegt. Bei der Formulierung ist es ratsam, die jeweilige Kuranstalt um Hilfe zu bitten (die Gründe dafür wurden oben dargelegt).

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